Unser Auftrag

Die Aufgaben der Nationalen Naturlandschaften sind in den Rechtsvorschriften der Schutzgebiete festgeschrieben. 

Sie liegen in folgenden Bereichen:

Naturschutz

Natura 2000, FFH-Managementplanung

Regionalentwicklung

Naturtourismus

Umweltbildung

Forschung, Beobachtung, Austausch und internationale Zusammenarbeit

sowie Öffentlichkeitsarbeit.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte und Zielsetzungen der Naturparke, Biosphärenreservate und des Nationalparks orientieren sich an den internationalen Management-Kriterien der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources, kurz: Weltnaturschutzunion). 


Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Nationalen Naturlandschaften sind die Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) der jeweiligen Gebiete. Die Aufstellung der PEP ist eine der Hauptaufgaben der Großschutzgebiete und Grundlage aller wesentlichen naturschutzfachlichen Entscheidungen.