Arten der FFH-Richtlinie

In ganz Europa werden durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) über 1.000 Arten geschützt. Davon kommen derzeit mehr als 40 auch in Brandenburg vor. Die FFH-Richtlinie unterscheidet zwischen den Arten des Anhangs II, die durch die Ausweisung von FFH-Gebieten zu schützen sind (z.B. Fischotter und Hirschkäfer) und den Arten des Anhangs IV, die aufgrund ihrer besonderen Habitatansprüche nicht allein durch abgegrenzte Schutzgebiete geschützt werden können (z.B. Zauneidechse und Laubfrosch).

Einige der im Naturpark Schlaubetal vorkommenden Arten des Anhangs II stellen wir Ihnen auf dieser Seite vor. Sie werden durch Erhaltungsziel- sowie Schutzgebietsverordnungen geschützt. Manche der Arten des Anhang II sind zugleich Arten, die im Anhang IV aufgelistet sind.

Tierarten

22 Ergebnisse
22 Ergebnisse

Pflanzenarten

1 Ergebnisse
  • 1
1 Ergebnisse
  • 1