Arten der FFH-Richtlinie
In ganz Europa werden durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) über 1.000 Arten geschützt. Davon kommen derzeit mehr als 40 auch in Brandenburg vor. Die FFH-Richtlinie unterscheidet zwischen den Arten des Anhangs II, die durch die Ausweisung von FFH-Gebieten zu schützen sind (z.B. Fischotter und Hirschkäfer) und den Arten des Anhangs IV, die aufgrund ihrer besonderen Habitatansprüche nicht allein durch abgegrenzte Schutzgebiete geschützt werden können (z.B. Zauneidechse und Laubfrosch).
Einige der im Naturpark Schlaubetal vorkommenden Arten des Anhangs II stellen wir Ihnen auf dieser Seite vor. Sie werden durch Erhaltungsziel- sowie Schutzgebietsverordnungen geschützt. Manche der Arten des Anhang II sind zugleich Arten, die im Anhang IV aufgelistet sind.
Tierarten
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Bachneunauge
Kategorien: Fische, Natura 2000 -
Bauchige Windelschnecke
Kategorien: Natura 2000, Weichtiere -
Bitterling
Kategorien: Fische, Natura 2000 -
Breitrand
Kategorien: Natura 2000, Käfer -
Elbebiber
Kategorien: Natura 2000, Säugetiere -
Eremit
Kategorien: Natura 2000, Käfer -
Fischotter
Kategorien: Säugetiere, Natura 2000 -
Große Moosjungfer
Kategorien: Natura 2000, Libellen -
Großer Feuerfalter
Kategorien: Natura 2000, Schmetterlinge -
Großes Mausohr
Kategorien: Säugetiere, Natura 2000