Naturschutz

Handlungsfeld Naturschutz

“Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete. Sie dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt. Zu diesem Zweck wird in ihnen eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt.” (§27 Bundesnaturschutzgesetz)

Naturparke umfassen in erster Linie von menschlicher Nutzung geprägte Kulturlandschaften. Durch Schutz-, Pflege-, und Entwicklungsmaßnahmen, in Zusammenarbeit mit Waldbesitzern, Landwirten und Partnern der Wasserwirtschaft tragen Naturparke dazu bei, diese charakteristischen Landschaften sowie deren Vielfalt an charakteristischen Arten und Lebensräumen zu sichern. Trockenrasenstandorte und Heidegebiete werden durch Beweidung offen gehalten; bei Gewässern wird eine Renaturierung angestrebt, bei degradierten Mooren eine Wiedervernässung. Dies alles gelingt jedoch nur in Zusammenarbeit mit den Landnutzern, Behörden und der örtlichen Bevölkerung. 

Ein durchdachtes Lenkungskonzept, qualifizierte naturkundliche Informationen für die Besucherinnen und Besucher sowie eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit dienen jedoch genauso dem Schutz besonders empfindlicher Lebensräume, schaffen Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft für die Anliegen des Naturschutzes. Natur- und Landschaftsführende, Ranger und Mitarbeiter der Naturwacht tragen hierzu, ebenso wie zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen, wesentlich bei.