Natura 2000 im Naturpark Schlaubetal

Ein europaweites Netz miteinander verknüpfter Schutzgebiete, das der Erhaltung aller wertvollen und bedrohten Arten und Lebensräume unseres Kontinents dient – das ist Natura 2000. Das Schutzgebietsnetz soll den Rückgang der biologischen Vielfalt stoppen.

Natura 2000 besteht europaweit aus mehreren zehntausend Vogelschutzgebieten und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten, sogenannten FFH-Gebieten. Diese machen insgesamt 18% der Landfläche der Europäischen Union aus. In diesen Schutzgebieten werden gezielte Maßnahmen durchgeführt, um die hier vorkommenden besonders wertvollen Lebensräume und Arten zu schützen. Das kann von der Beweidung von Heideflächen mit robusten Schafrassen bis zur Wiedervernässung ausgetrockneter Moore reichen.

In Brandenburg umfasst das Schutzgebietsnetz 595 FFH-Gebiete (ca. 11% der Landfläche) und 27 Europäische Vogelschutzgebiete. Auch der Naturpark Schlaubetal ist mit 13 FFH-Gebieten in das europäische Netz integriert. Informationen zu den Natura 2000-Gebieten im Naturpark erhalten Sie über den folgenden Link:

Natura 2000-Gebiete im Naturpark

 

Schutzgebiete für Lebensräume und Arten

Der besondere Wert der Natura 2000-Gebiete wird durch die hier vorkommenden Lebensraumtypen und Arten bestimmt. Einige Arten der FFH-Gebiete im Naturpark stellen wir Ihnen auf der folgenden Seite vor:

FFH-Arten im Naturpark

 

Managementpläne

Um die Schutzgüter der Natura 2000-Gebiete langfristig und europaweit zu erhalten, werden derzeit in ganz Europa gemäß Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) Managementpläne erstellt. Näheres zum Ablauf der Managementplanung und zum Beteiligungsverfahren im Naturpark Schlaubetal erfahren Sie auf der folgenden Seite:

FFH-Managementplanung

 

Rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete

Sechs der insgesamt 13 FFH-Gebiete im Naturpark Schlaubetal sind durch die 1., 11. bzw. 20. Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (1., 11. bzw. 20. Erhaltungszielverordnung) rechtsverbindlich festgesetzt. Die übrigen sieben FFH-Gebiete werden als Naturschutzgebiete durch die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen gesichert.

Informationen zur rechtlichen Sicherung der zehn FFH-Gebiete, die sich derzeit in der Managementplanung befinden, erhalten Sie über die Seite Natura 2000-Gebiete im Naturpark.

 

Weiterführende Informationen zu Natura 2000:

Informationen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zu Natura 2000

Informationen des Bundesamts für Naturschutz zu Natura 2000

Informationen der EU zu Natura 2000

FFH-Lebensraumtypen in Brandenburg

FFH-Arten in Brandenburg