Schutzgebiete

Das Bundesnaturschutzgesetz benennt verschiedene Arten von Schutzgebieten, die dazu beitragen, einen weitverzweigten Biotopverbund zu schaffen. Dieser Verbund aus Lebensräumen trägt dazu bei, wildlebende Tiere und Pflanzen zu erhalten sowie Wechselbeziehungen im Ökosystem zu entwickeln und wiederherzustellen.
Zu diesen Schutzgebietsarten gehören bspw. Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG).
 

In Naturschutzgebieten gilt ein besonders strenger Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen. Es handelt sich um ein gesetzlich festgesetztes Gebiet, das der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten dient. Es kann sowohl aus ökologischen Gründen als auch wegen seiner Seltenheit oder seiner herausragenden Schönheit ausgewiesen werden. Naturschutzgebiete tragen vielfach auch zur Sicherung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) bei.
In Naturschutzgebieten gelten bestimmte Vorgaben. So wird z.B. die Erholungsnutzung geregelt - das Baden kann dann nur an bestimmten Badestellen erlaubt sein oder es gibt Einschränkungen beim Befahren von Gewässern. Zudem dürfen Besucher das Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten, um eine Störung der sensiblen Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden. Für die Land-, Forst-, oder Fischereiwirtschaft gibt es ebenfalls Maßgaben zur Nutzung in diesem Rahmen.
Diese Ge- und Verbote sind in den jeweiligen Naturschutzgebietsverordnungen festgehalten. Dort sind u.a. auch die Schutzziele des Gebiets aufgelistet, also die schützenswerten Arten und Lebensräume, für die das Schutzgebiet ausgewiesen wurde.

Ziel der Landschaftsschutzgebiete ist der Schutz von Landschaften, sowohl unter naturwissenschaftlich-ökologischen als auch kulturell-sozialen Gesichtspunkten. Dabei soll die Landschaft in ihrer vorgefundenen Eigentümlichkeit und Einmaligkeit erhalten werden. Das heißt auch, dass Landschaftsschutzgebiete nicht nur Natur-, sondern auch Kulturlandschaften schützen. Somit werden besondere land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete unter historischen und denkmalpflegerischen Aspekten für künftige Generationen bewahrt.
Landschaftsschutzgebiete sind in der Regel großflächiger als Naturschutzgebiete und nehmen häufig eine Pufferfunktion für Naturschutzgebiete ein.

 

Schutzgebiete im Naturpark Schlaubetal
Innerhalb der Grenzen des Naturparks Schlaubetal liegen sechs Landschaftsschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt fast 8.000 ha und 13 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von 7.379 ha, von denen neun gleichzeitig FFH-Gebiete sind.

Eine Übersicht über die Natur- und Landschaftsschutzgebiete finden Sie auf den folgenden Seiten.

Naturschutzgebiete im Naturpark

Landschaftsschutzgebiete im Naturpark

Und die vollständige Liste aller FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura-2000-Gebiete) im Naturpark befindet sich hier.