Angeln und Campen: Das ist erlaubt im Naturpark
An fast allen Seen im Naturpark ist das Angeln erlaubt. Angelkarten werden vom Fischer oder dem jeweiligen Angelverein ausgegeben. Doch es gilt einiges zu beachten: So sind die zulässigen Autostellplätze in den entsprechenden Waldfahrgenehmigungen aufgeführt und strikt einzuhalten.
Bei den jüngsten Kontrollen wurden die Vorschriften zum Angeln weitestgehend eingehalten. Fischereikarte und Fischereiabgabe lagen in fast allen Fällen korrekt vor. Über Neuerungen - zum Beispiel, dass nur Kinder unter acht Jahren keine eigene Angelberechtigung benötigen, sondern bei einem berechtigten Erwachsenen mitangeln können - wurde von der Fischereiaufsicht informiert.
Dass die Kontrollen nicht unberechtigt waren, zeigten einige andere Verstöße. So klärten die Behörden und die Ranger vielerorts auf, dass sowohl das Campen als auch Feuermachen in der freien Landschaft unabhängig von der Waldbrandstufe verboten ist. Hierzu zählt auch das Kochen auf Gaskochern. Die Benutzung eines Wetterschutzes ist nur kurzfristig und nur bei widrigen Wetterbedingungen zulässig. „Der Wetterschutz darf daher nur aufgestellt werden, wenn und solange er zum Schutz vor Witterungsunbilden wirklich notwendig ist. Wenn es nicht regnet und nur ein laues Lüftchen weht, ist er auch nachts nicht zulässig.“, erläutert die untere Naturschutzbehörde die Rechtslage. Dabei muss auch der freie Blick auf die Angeln jederzeit gewährleistet sein.
Bei der Kontrolle wurde immer wieder geduldig auf die Gefahren und Folgen für die Natur hingewiesen. „Vögel halten Abstand zu Menschen und verfangen sich daher nicht in deren Angelschnüren, solange jemand vor Ort ist. Unter anderem deshalb ist auch vorgeschrieben, dass Angeln unmittelbar und ständig zu beobachten sind“, erklärt die Fischereiaufsicht.
Die untere Naturschutzbehörde bringt die jeweiligen Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige. Den Brief vom Ordnungsamt mit den Kosten für die Verstöße werden die Betroffenen erst in einigen Wochen vom Ordnungsamt erhalten. Alle angesprochenen Vergehen trafen jedoch auf Verständnis; Pavillons und Zelte wurden abgebaut und unerlaubte Angelstellen freiwillig beräumt.
Auch auf Alternativen machte die Naturwacht aufmerksam. Die Campingplätze am Schervenzsee und am Großen Treppelsee in der Nähe sind schön gelegen und bieten gleichzeitig weitere Freizeitmöglichkeiten. Jeden Dienstag in den Sommerferien können große und kleine Camper am Schervenzsee gemeinsam mit dem Ranger-Team im Wasser keschern und beim sogenannten „Tümpeln“ viel Spannendes über die Tierwelt unter Wasser erfahren.
Gebiet
- Naturpark Schlaubetal
Meldung vom 04.08.2026
