Reicherskreuzer Heide und Große Göhlenze

Das FFH-Gebiet Reicherskreuzer Heide und Große Göhlenze (EU-Nr. 3952-301, Landesnr. 63) weist als zweites Herzstück des Naturparks eine Größe von 3063,85ha auf und stellt hiermit die größte gepflegte Heide Brandenburgs dar. Aus faunistischer Sicht gehört die Reicherskreuzer Heide zu den bedeutendsten Gebieten des Naturparks. Dem Pflege- und Entwicklungsplan zufolge beherbergt sie 18 vom Aussterben bedrohte Arten der Roten Liste Brandenburg.  

Die Fläche ist zum überwiegenden Teil im Landkreis Spree-Neiße verortet (Gemeinde Schenkendöbern), ein kleiner Bereich in nordwestlicher Richtung gehört zum Landkreis Dahme-Spreewald (Gemeinde Jamlitz) und ein Teil des nordöstlichen Gebietes zum Landkreis Oder-Spree (Gemeinde Neuzelle). Das FFH-Gebiet ist deckungsgleich mit dem Naturschutzgebiet Reicherskreuzer Heide und Schwansee.

Gebietscharakterisierung

Den zentralen Bereich dieses Landschaftsraumes bestimmt die von Sandheiden, Trockenrasen sowie Birken- und Kiefernvorwäldern geprägte Offenlandschaft der Reicherskreuzer Heide auf sehr nährstoffarmen Sandstandorten, die durch jahrelange militärische Nutzung entstanden. Der Landschaftsraum zeichnet sich durch seine Unzerschnittenheit aus. Für die Häufung besonders hochspezialisierter Arten ist das Mosaik verschiedener Sukzessionsstadien der Trockengesellschaften zu nennen. Von den Waldflächen werden knapp zwei Drittel des Landschaftsraumes eingenommen. Die Fläche ist für die Grundwasserneubildung von großer Bedeutung.  Die Gebietspflege wird im östlichen Bereich von zwei Schäfern mit Herdenschutzhunden in jährlichen Rotationszyklen übernommen. Eine landwirtschaftliche Nutzung beschränkt sich auf die Umgebung der Ortschaften Pinnow und Staakow.

Zugänglichkeit

Der Schwansee lässt sich von Jamlitz aus gut erreichen. Bisher ist das Betreten der Heideflächen untersagt und erfolgt auf eigene Gefahr.  Auf der Heidefläche wurden bisher ein Beobachtungsturm und ein Lehrpfad eingerichtet, die von besonderer Anziehungskraft für die landschaftsbezogene Erholung sind (Heide- und Ginsterblüte). Für Hunde besteht eine Anleinpflicht. 

 

11. Erhaltungszielverordnung

Schutzgebietsverordnung

Lebensraumtypen und Arten nach Erhaltungszielverordnung im FFH-Gebiet

Lebensraumtypen und Arten nach Schutzgebietsverordnung im FFH-Gebiet

Abgrenzung des FFH-Gebiets

Adresse

03172 Reicherskreuz

Gebiet

  • Naturpark Schlaubetal

Kategorien

  • FFH-Gebiet