Afrikanische Schweinepest: Wichtige Hinweise
Wandern im Naturpark wieder auf allen Wegen möglich!
Im Naturpark Schlaubetal sind alle Rad- und Wanderwege für eine touristische Nutzung freigegeben.
Bitte helfen Sie mit die Afrikanische Schweinepest weiter einzudämmen, indem Sie sich an folgende einfache Verhaltensregeln halten:
Bitte die Tore an den Zugängen zu Wander- und Radwegen wieder fest verschließen.
Bitte die Wege nicht verlassen und Hunde an der Leine führen.
Bitte kranke oder verendete Wildschweine auf keinen Fall anfassen, sondern dem Kreisveterinäramt melden!
Schwein gefunden - was nun?
Sollten Sie als Privatperson ein krankes oder totes Wildschwein entdecken, dürfen Sie es auf keinen Fall anfassen. Der Fund ist umgehend dem Kreisveterinäramt mit genauer Beschreibung des Fundortes zu melden. Nach Möglichkeit wird zudem erbeten, ein Foto des Tieres sowie die GPS-Koordinaten des Fundortes per Smartphone mitzuteilen.
Bitte helfen Sie mit, indem Sie sich an diese einfachen Verhaltensregeln halten! Nur so kann gewährleistet werden, dass das Infektionsgeschehen sich nicht verschlimmert.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt im Naturpark Schlaubetal!
Die Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der Erreger der ASP ist das Afrikanische Schweinepest-Virus. Es befällt Wild- und Hausschweine. Für den Menschen oder andere Tierarten ist das Virus ungefährlich. Für die betroffenen Tiere führt eine Infektion jedoch fast immer innerhalb weniger Tage zum Tod. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist sehr widerstandsfähig und kann durch Fahrzeuge, Schuhe oder andere kontaminierte Gegenstände übertragen werden.
Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, war das Betreten und Bewirtschaften des Waldes und der offenen Landschaft in den betroffenen Kerngebieten (rund um die Fundorte infizierter Tiere) in den letzten Monaten bis auf wenige Ausnahmen strengstens verboten.
Gebiet
- Naturpark Schlaubetal
Meldung vom 11.05.2021