Afrikanische Schweinepest: Freigegebene Abschnitte des Schlaubetalwanderwegs im Kerngebiet

Im September 2020 wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg festgestellt.

In den Kerngebieten werden sehr intensive Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Sie sind von Zauntrassen umschlossen. Das Betreten und Bewirtschaften des Waldes und der offenen Landschaft in den betroffenen Kerngebieten ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. So soll die Ausbreitung der ASP in weitere Flächen des Landkreises verhindert werden.

Wichtige Hinweise für Ausflügler und Touristen

Trotz dieser Einschränkungen möchte der Landkreis einige Nutzungen dieser schönen Landschaft ermöglichen. Daher wurden folgende Wege für Wanderungen freigegeben:

  • Der Schlaubetalwanderweg ab dem Parkplatz Kupferhammer in Richtung Ragower Mühle

  • Der Verbindungsweg ab dem Parkplatz Kupferhammer bis zum Forsthaus Siehdichum und zum Ruheforst

Andere Wege müssen aufgrund des hohen Infektionsgeschehens weiterhin gesperrt bleiben. Dies betrifft u.a. den Abschnitt des Schlaubetalwanderwegs zwischen Kupferhammer und Bremsdorfer Mühle sowie den Lehrpfad am Planfließ, den Rundweg um den Hammersee sowie Oelsetal, Dorchetal und Chossewitzer See.

Wir bitten Sie, sich an die freigegebenen Bereiche und Wege zu halten und die Tore an den Zugängen wieder zu schließen. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist sehr widerstandsfähig und kann durch Fahrzeuge, Schuhe oder andere kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Indem Sie die freigegebenen Wege nicht verlassen, helfen sie wesentlich, die Afrikanische Schweinepest einzudämmen. Vielen Dank!

Die genannten Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. An ASP erkrankte Wildschweine reagieren oft nicht berechenbar. Bitte bleiben Sie daher auf den gekennzeichneten Wegen und schließen Sie die Tore an den Zugängen, um einen Kontakt mit erkrankten Tieren zu vermeiden.

Verhalten im Kerngebiet

Die betroffenen Landkreise in der Naturparkregion haben jeweils Tierseuchenallgemeinverfügungen erlassen, in denen der Umgang mit der ASP geregelt ist. Hier geht es zu den entsprechenden Seiten des Landkreises Oder-Spree, des Landkreises Spree-Neiße und des Landkreises Dahme-Spreewald.

Schwein gefunden - was nun?

Sollten Sie als Privatperson ein totes Wildschwein entdecken, dürfen Sie es auf keinen Fall anfassen. Der Fund ist umgehend dem Kreisveterinäramt mit genauer Beschreibung des Fundortes zu melden. Nach Möglichkeit wird zudem erbeten, ein Foto vom Kadaver sowie die GPS-Koordinaten des Fundortes per Smartphone mitzuteilen.

Gebiet

  • Naturpark Schlaubetal

Meldung vom 31.03.2021